Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an das disainbyro® Cross-Media-Publishing Dagmar Schmidt-Neuhaus, München (Einzelunternehmen – im folgenden: disainbyro®) erteilten Aufträge und sind Bestandteil aller Verträge mit dem disainbyro®. Die AGBs gelten bei der Geschäftsaufnahme mit dem disainbyro®, d.h. mit der Erteilung von Aufträgen, als ausdrücklich anerkannt.

1.2 Die AGBs sind im Internet unter http://www.disainbyro.de/html/disainbyro_agb.html (Frameset der disainbyro®-Website mit den AGBs) bzw. http://www.disainbyro.de/html/agb.html (AGBs ohne Frameset) jederzeit frei abrufbar.

1.3 Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertrag mit dem disainbyro® kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per elektronischer Post, Fax oder Post, spätestens jedoch durch die Auftragsbestätigung durch das disainbyro®.


2. Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1 Aufträge, die an das disainbyro® erteilt werden, können Urheberwerkverträge sein, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind.

2.2 Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch das disainbyro® weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das disainbyro®, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.

2.3 Das disainbyro® überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. Es wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungrechte an Dritte ist nicht gestattet.

2.4 Der Auftraggeber hat die Verpflichtung auf den fertiggestellten Werken das disainbyro® als Urheber zu benennen.

2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


3. Inhalte und Haftung

3.1 Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Seite verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist.

3.2 Der Auftraggeber stellt das disainbyro® für die Inhalte seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei. Das disainbyro® unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das disainbyro® lehnt jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden realisiert und veröffentlicht wurden.

3.3 Das disainbyro® übernimmt keine Haftung für die Inhalte und die Vertraulichkeit elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.

3.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung des disainbyros®.

3.5 Die Aufbewahrung von Originalaufnahmen oder Dateien erfolgt ohne Gewähr für die Dauer von längstens zwei Jahren.

3.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim disainbyro® geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

3.7 Zur Domainnamen-Recherche (Denic und Nic) und Anmeldung einer oder mehrerer .de oder.com-Adresse(n) oder anderer Internetadressen über einen Internet-Provider: Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet das disainbyro® nicht. Eine Prüfung, ob durch die recherchierten Domain-Namen Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, wird NICHT durchgeführt. Es ist daher zu empfehlen, vor der Registrierung, eine entsprechende Recherche durchzuführen! Eine Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3.8 Suchmaschinen-Optimierung und -Anmeldung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Suchmaschinen-Optimierung durch die im Vorfeld erfolgten, nicht dokumentierten Anmeldungen und Metatags beeinflußt wird. Eine Garantie für ein optimales, von vielen Faktoren abhängiges Suchergebnis im World Wide Web (Ranking) kann nicht gewährt werden.

3.9 Datenschutz: Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit, an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain notwendig sind, wobei diese Daten anschließend veröffentlicht werden.


4. Versandrisiko, Datenlieferung

4.1 Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

4.2 Das disainbyro® ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das disainbyro® dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung vom disainbyro® geändert werden.


5. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gewährleistung, Aufrechnung und Abtretung

5.1 Die Angebote des disainbyros® sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist der im individuellen Angebot genannte Preis.

5.2 Das disainbyro® verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen sowie Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Das disainbyro® ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Das disainbyro® behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, also das disainbyro® ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.3 Bei Produktionsaufträgen über 500,00 EUR netto stellt das disainbyro® i.d.R. drei Teilrechnungen, 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Freigabe und Designumseztung und 1/3 der Auftragssumme nach Abschluß der Produktion.

5.4 Die vom disainbyro® gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden. Reklamationen beeinflussen die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht. Das disainbyro® behält sich vor, Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu fordern.

5.5 Verzug: Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält das disainbyro® sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Zudem kann das disainbyro® bei Zahlungsverzug Verzugszinsen zu banküblichen Sätzen verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5.6 Das disainbyro® verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und haftet für enstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

5.7 Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

5.8 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zahlungen des Auftraggebers werden stets nach § 366 Abs. 2 und § 367 BGB verrechnet. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom disainbyro® an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag stützen.


6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der üblichen Vergütung der disainbyro®-Stundensätze gesondert berechnet.

6.2 Das disainbyro® ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem disainbyro® entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom disainbyro® abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, das disainbyro® im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


7. Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten (zusätzliche Bestimmungen)

7.1 Besteller, die in fremden Auftrag handeln, haften neben dem Auftraggeber für die Erfüllung des Auftrages, insbesondere für die Bezahlung der Auftragsrechnungen.

7.2 Die Haftung für Schäden jeglicher Art, insbesondere für Folge- und Begleitschäden, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das disainbyro® haftet insbesondere nicht auf Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung, Produkthaftpflicht, Schadensersatz im Rahmen der Mängelgewährleistung und aus Verzug sowie auf Ersatz mittelbarer/indirekter Schäden und Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht bei Verletzung von Hauptpflichten durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Zu ersetzen sind in jedem Falle nur solche Schäden, die typischerweise bei dem abgeschlossenen Geschäft auftreten.


8. Schlußbestimmungen

8.1 Für die mit dem disainbyro® auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des Kunden im Ausland befindet.

8.2 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden des disainbyros® gebunden.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten (Salvatorische Klausel).

8.4 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Anders lautende Bedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung, auch wenn das disainbyro® im Einzelfall nicht widerspricht.


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Letztes Update: München, den 2. April 2008 (Version 1.6)
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